Spielordnung auf den Sandplätzen
I. Verhalten auf der Anlage
- Jeder Benutzer der Anlage hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden.
- Das Tennisgelände darf nicht mit sandigen Schuhen verlassen werden.
- Vor Spielbeginn müssen die Plätze bei Trockenheit bis an den Rand bewässert werden.
- Bei zu großer Feuchtigkeit der Sandplätze - Wasserlachen - sind diese für den Spielbetrieb gesperrt.
- Nach Spielende sind die Sandplätze bis an den Rand abzuziehen. Löcher sind zu beseitigen.
- Das Betreten der Sandplätze ist nur Spielern, Schiedsrichtern und bei Meden- und Turnierspielen, Betreuern gestattet.
- Gespielt werden darf nur in geeigneter Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen.
- Mitgebrachte Flaschen, Gläser, Dosen und dergleichen sind bei Verlassen des Platzes wieder mitzunehmen oder in die Abfallkörbe zu geben.
- Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass der Spielbetrieb durch sie nicht gestört wird.
II. Spielberechtigung
Mitglieder:
- Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung mit gültiger Jahreszahl auf ihrem Mitgliedsausweis.
Gäste:
- Gäste sind spielberechtigt, wenn sie mit einem Mitglied der Tennisabteilung spielen.
- Während der Hauptspielzeiten (Samstage, Sonn- und Feiertage ganztägig, wochentags ab 17:00 Uhr) sind Gäste nur spielberechtigt, wenn bei Spielbeginn der Platz nicht von Mitgliedern beansprucht wird.
- Die Gebühr beträgt pro Platz und Stunde 5 €
- Das Spiel mit dem Gast ist vor Beginn vom Mitglied in die im Schaukasten befindliche Gästeliste unter Angabe der Spielzeit, Mitgliedsnummer und Name des Mitgliedes einzutragen. Die Gebühr wird vom Konto des Mitgliedes abgebucht. Das Mitglied haftet für alle vom Gast verursachten Schäden. Für Gastspieler besteht kein Versicherungsschutz.

III. Belegungsmodus
Gültig für alle Plätze
- Die Spieldauer für Einzel beträgt 1 Stunde, für Doppel 2 Sunden inklusive Abziehen des Platzes. Forderungsspiele können die Spieldauer von 1 Stunde überschreiten und müssen als solche an den Uhren gekennzeichnet werden.
- Der Mitgliedsausweis der Spieler mit Jahreszahl muss in die entsprechende Stecktafel geschoben werden. Ohne Mitgliedsausweis besteht grundsätzlich keine Spielerlaubnis. Gäste sind durch eine Gästekarte zu kennzeichnen.
- Die Trainingszeiten der Mannschaften können im Aushang nachgesehen werden.
Spielen ohne Vorausbelegung
- Für die Plätze 1 bis 8 gibt es keine längere Vorausbelegung. Hier stellen die Spieler vor Betreten des Spielfeldes die Kontrolluhr über den Steckkästen auf den Zeitpunkt des Spielbeginns. Ein Nachstellen der Uhr ist unzulässig. Nach Ablauf der Spielzeit kann weitergespielt werden, bis der Platz von anderen Spielern beansprucht wird. Sind alle Plätze belegt, können sich ankommende Spieler anmelden. Die Anmeldung wird durch Einstecken des Ausweises in die Uhrenanlage vorgenommen (untere Steckplätze)
- Mitglieder, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, haben bei der Reservierung Vorrang.
- Reservierungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn mindestens 1 Spieler auf der Tennisanlage anwesend ist. Sind bis 15 Minuten nach dem möglichen Spielbeginn nicht mindestens 2 Spieler für den angemeldeten Platz anwesend, verfällt die Spielberechtigung.
- Bei Wettkampfspielen sind die nötigen Plätze bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu räumen.
Vorausbelegung
- Für die Plätze 9 und 10 kann die Spielberechtigung (nur Mitglieder und einmal pro Woche) in denaushängenden Listen bis zu 2 Tage im Voraus erfolgen. Je Stunde und Platz sind mindestens zwei Namen leserlich einzuschreiben.Unleserliche bzw. unvollständige Eintragungen können gestrichen und anderweitig vergeben werden.Eintragungen können nur für jeweils volle Stunden vorgenommen werden, z.B. 9-10 Uhr.
- 15 Minuten nach Beginn der vorgemerkten Spielzeit erlischt die Spielberechtigung, wenn sich nicht wenigstens 2 Spieler auf dem Platz befinden. Die Reservierung ist hinfällig, der Platz ist zur Belegung wieder frei.
- Die Spielordnung ist für alle Benutzer der Anlage verbindlich. Verstöße werden von der Abteilungsführung dem Vereinsauschuss zur Ahndung vorgetragen. Den Anordnungen von Mitgliedern der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
Spielordnung für Kunstrasenplätze 11 und 12
- Die Kunstrasenplätze dürfen nicht mit ungereinigten Sandplatzschuhen betreten bzw. bespielt werden. Sollte ein Mitglied die Kunstrasenplätze mit ungereinigten Sandplatzschuhen betreten bzw. bespielen, hat er an die Tennisabteilung als Schadenersatz einen Betrag in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.
- Die Kunstrasenplätze dürfen von Kindern und Jugendlichen der Tennisabteilung an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen nach 17:00 Uhr ohne Einschränkung bespielt werden.Nach jeder Benutzung sind die Plätze mit dem Abziehbesen abzuziehen. Ein Bewässern ist nicht nötig.
- Im übrigen gilt die Spielordnung wie bei den Sandplätzen.
Die Abteilungsführung bittet alle Mitglieder darauf zu achten, dass die Spielordnung eingehalten wird.